Prävention ist die beste Form der Brandbekämpfung

Es gibt verschiedene Gründe für die Notwendigkeit einer Brandwache. Sei es, dass technische Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren, gewartet oder ausgetauscht werden müssen oder um temporäre Bauten (Bühnen, Festzelte etc.) kurzfristig abzusichern. Dabei wird die Gestaltung der Brandwache immer auf die Anforderung angepasst. Als professioneller Dienstleister auf dem Gebiet bieten wir alle Möglichkeiten einer mobilen und stationären Brandwache an.

Die Brandsicherheitswache wird in NRW laut § 27 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) immer dann eingesetzt, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist.

Die Leistung einer Brandwache durch die MSG Brandschutz GmbH kann in zwei Schwerpunkte unterteilt werden: Zum ersten die Früherkennung und zum zweiten die Einleitung der ersten Maßnahmen zum Schutz Ihrer Besucher, Mitarbeiter und/oder Sachwerte.

Qualifizierte Früherkennung von Gefahren:

    • Brandgefahr oder Brände
    • Gesundheitsgefährdung
    • Panisches Verhalten
    • Bauliche Mängel der Versammlungsstätte oder des Fliegenden Baus
    • Drohende Unwetterlagen
    • Drohende äußere Einwirkungen, wie Bombendrohungen, Stromausfall
    • Betriebliche Mängel im Veranstaltungsbereich

Frühzeitige Einleitung von Maßnahmen:

    • Schnellstmöglicher Hinweis an den Veranstalter oder Betreiber
    • Unverzügliche, qualifizierte Alarmierung weiterer Einsatzkräfte
    • Einleitung von Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr
    • Einweisen eintreffender Einsatzkräfte an der Einsatzstelle

Unverbindliches
Angebot
anfordern

Angebot anfordern

Das Team um MSG Brandschutz erstellt Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot um Ihre Event Idee in sichere Hände zulegen.

Zahlreiche Veranstaltungen finden in einer baulichen Anlage statt, die der jeweiligen Sonderbauverordnung, z.B. der Versammlungsstättenverordnung unterliegt. Der § 41 der MVStättV  (Muster)-Versammlungsstättenverordnung) stellt eine rechtliche Grundlage für die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache dar.

Wachstärke

Eine Brandsicherheitswache muss mindestens aus dem verantwortlichen Wachhabenden und darüber hinaus aus den sogenannten Posten bzw. Wandelposten bestehen.

Ausrüstung

Eingesetzte Ausrüstung der BSW muss dem Schutzziel und Ausbildung der Eingesetzten Einheit angepasst werden. Dies kann von einem Kommunikationsmittel, wie einen Telefon oder Funkgerät bis zu einem voll ausgestattetem Löschfahrzeug beinhalten.

Ausbildung

Objekt abhängig können unterschiedliche Ausbildungstände vom Truppmann (mindest Qualifikation eines Feuerwehrmannes) bis hin zum hochausgebildetem Gruppenführer (Wachhabender) durch die MSG Brandschutz GmbH gestellt werden.

Fachkräfte sind ihr Geld wert.

Die MSG Brandschutz GmbH bietet Brandschutz in höchster Qualität. Alle Mitarbeiter sind hochgradig Aus- und Weitergebildet und sind NICHT nur nach DGUV Information 205-023 qualifizierte Brandschutzhelfer, sondern aktive und motiviertes Feuerwehrpersonal mit einer Mindest Qualifikation „Truppmann“ nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. Nutzen Sie das nebenstehende Kontaktformular und holen Sie sich noch heute ihr Persönliches Angebot.

Senden